Kein Konverter in Osterath?

Die Osterather konnten einen weiteren Teilerfolg erzielen – eine von den Fachausschüssen vorgeschlagene Gesetzesänderung könnte das Aus für den Standort Osterath des Doppelkonverters bedeuten. Am 01.02.2013 wird eine Sitzung des Bundesrates stattfinden, für den von den Bundesratsausschüssen Empfehlungen eingebracht werden, die aufgrund der Proteste und rechtlichen Vorbehalte formuliert wurden. So sollen insbesondere die sogenannten „Netzverknüpfungspunkte“ nicht mehr „standortscharf“ betrachtet werden. Nachzulesen ist dieses in den angeregten Ergänzungen zu Artikel I des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Die in der Anlage genannten Netzverknüpfungspunkte schließen keine Verlagerung des Anfangs- oder Endpunktes an einen anderen möglichen Netzverknüpfungspunkt auf dem bedarfsfestgestellten Trassenverlauf aus. Die Standortentscheidung für die Energieleitung und die notwendigen Anlagen im Sinne von Satz 1 wird im Rahmen der Bundesfachplanung und Planfeststellung konkretisiert.“

Noch deutlicher wird die Bedeutung dieses Dokumentes für den Standort Osterath in der beigefügten Begründung: „Zum einen muss der Start- und Zielnetzverknüpfungspunkt nicht mit dem in der Vorhabenliste benannten Gemeinde- oder Ortsteilsnamen deckungsgleich sein. Hier sollte klargestellt werden, dass z. B. ein Hochspannungsgleichstrom-Konverter noch im Rahmen der Bundesfachplanung entlang der benannten Trasse verschoben werden kann, wenn sich ein wenige Kilometer entfernter Netzverknüpfungspunkt als besser geeignet erweisen sollte. So ist bei dem geplanten HG?-Doppelkonverter in Osterath eine Verschiebung des Standortes zwischen dem Kraftwerkspark des Ruhrgebiets und dem des Rheinischen Reviers entlang der Nord-Süd-Verbindung im Rahmen der Bundesfachplanung an einen anderen nahen Netzverknüpfungspunkt denkbar. ?hnliche Fragen stellen sich auch an allen anderen Start- bzw. Endpunkten der HG?-Trassen in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.“

Damit sind die Kernpunkte der Kritik der Bürgerinitiative und der Politik, aber auch von Verwaltung und Stadtspitze aufgenommen worden. Auch Oliver Krischer, MdB und energiepolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion und Reiner Priggen, MdL und Fraktionsvorsitzender der Grünen im Düsseldorfer Landtag hatte sich deutlich kritisch zu dem Verfahren geäußert und eine vorzeitige Standortfestlegung massiv kritisiert.

Aus unserer Sicht kann im Rahmen der sich anschließenden Bundesfachplanung dann nicht das Ergebnis resultieren, dass ein Standort Osterath mit einer noch unversiegelten, landwirtschaflichen Fläche mit einem viel zu geringem Abstand zu einer Wohnbebauung ein besserer Standort ist, als eine mögliche Industriebrache mit einem deutlich größerem Abstand zur Wohnbebauung! Ausserdem greift dann ja auch das rechtsverbindliche Instrument der „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP) und der (Projekt-)Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP). Zusätzlich dürfte der massive Eingriff in das Landschaftsbild ein weiterer Faktor sein, der eindeutig gegen den Standort Osterath spricht.
Wir gratulieren der Bürgerinitative deutlich zu diesem wichtigen Teilerfolg und werden das weitere Verfahren ebenso aufmerksam und kritisch begleiten.
Das gesamte Dokument gibt es hier zum nachlesen:
01b33_Anlage.pdf

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