Die Rheingemeinden sollen vereinheitlicht werden.

Worum geht es?

Am 25. Januar sollte im Ausschuss für Planung und Liegenschaften eine sogenannte Gestaltungssatzung für Nierst und für Ilverich verabschiedet werden. Die Gültigkeit der Satzung wird sich auf den Bereich zwischen „Stratumer Straße“ und „Am Oberen Feld“ sowie „Wertallee“ und „Am Siegershof“ beziehen. Diese Gestaltungssatzung soll als Blaupause auch für Langst-Kierst gelten.

Auf Grund zahlreicher Proteste und Einwände im Vorfeld sowie während der Sitzung wurde die Abstimmung einstimmig vertagt. Leider stimmten die Mehrheitsparteien CDU und FDP gegen eine Bürgerversammlung zum jetzigen Zeitpunkt, wie sie von uns Grünen, von Grün alternativ und Die Fraktion beantragt wurde. Stattdessen soll nun ein Arbeitskreis aus Politik und Verwaltung einen neuen Satzungsentwurf erarbeiten, der den Bürger*innen dann in einer Versammlung vorgestellt wird. Dieser Arbeitskreis soll auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften (21. März 2024) beschlossen werden.

Wir haben den Antrag gestellt, das Projekt „Gestaltungssatzungen für Ilverich und Nierst“ nicht weiterzuverfolgen. Der Antrag ist am Ende der Seite zu finden.

Das Thema ist also weiterhin aktuell und wir bleiben dran!

 

Was sind Gestaltungssatzungen?

Hierbei handelt es sich um örtliche Bauvorschriften an die äußere Baugestaltung. So können beispielsweise die Farbigkeit von Wand- und Dachelemente, die Größe, Form, Position und Farbigkeit von Türen und Fenstern oder Material und Farbigkeit der Fassade und Farbigkeit der Fugen vorgegeben werden.

 

Aktuelle Situation

Die Verwaltung hat den Entwurf einer Gestaltungssatzung eingebracht. In dieser Satzung soll auf 7 Seiten und in allen Details geregelt werden, was zulässig ist. Dabei geht es z.B. um folgende Punkte :

  • Farbigkeit von Wand- und Dachelemente. Das erlaubte Farbspektrum wird genau definiert.
  • Größe, Form, Position und erlaubte Farbigkeit von Türen und Fenstern. Das erlaubte Farbspektrum wird genau definiert.
  • Die genaue Position von Garagen.
  • Material und Farbigkeit der Fassade und Farbigkeit der Fugen. Das erlaubte Farbspektrum wird genau definiert.

Diese Satzung bezieht sich nicht nur auf den Neubau von Häusern, sondern auch auf die Renovierung und Sanierung von bestehenden Bauten.

 

Unsere Position

Die vorgelegte Gestaltungssatzung vermittelt den Eindruck, als gäbe es in Nierst und Ilverich eine ursprüngliche Bebauung, die überwiegend der Gestaltungssatzung entspricht und charakteristisch für die Ortsteile ist. Bei unserer Begehung am 05. Januar 2024 haben wir festgestellt, dass es sich dabei offenbar nur um eine Wunschvorstellung handelt.

Nur wenige, vereinzelte Häuser entsprechen einzelnen Punkten der Gestaltungssatzung. Oder, um es anders auszudrücken: die Häuser in dem o.g. Bereich sind eine inspirierende Ansammlung von verschiedenen Formen, Farben und Gestaltungen! Und es passt alles wunderbar zusammen. Warum sollten wir das über eine Gestaltungssatzung einschränken und sogar verbieten wollen? Wie wir wohnen, ist eine individuelle und nicht zuletzt finanzielle Entscheidung. Und was soll eigentlich genau bewahrt werden, wenn wohl nahezu kein Haus der Gestaltungssatzung entspricht?

Wir befürchten, dass mit der geplanten Gestaltungssatzung Modernisierungen und Umbauten erheblich teurer werden und/oder gar nicht möglich sind. Damit werden die Möglichkeiten von individuellem, nachhaltigem Bauen und Modernisieren erheblich eingeschränkt. Das steht im Widerspruch zu dem verabschiedeten Klimaschutzkonzept der Stadt Meerbusch und den Bestrebungen des Landes- und Bundesbauministeriums. Auf allen Ebenen wird daran gearbeitet, klimagerechte Sanierungen und Modernisierungen von Wohnen finanzierbar und einfach zu gestalten. Nur in Meerbusch wird versucht, einen gewünschten Status-quo aus der Vergangenheit zu bewahren. Zudem würde die Überprüfung dieser detaillierten Vorschriften einen erheblichen bürokratischen Verwaltungsaufwand mit sich bringen.

Grundsätzlich befürworten wir das Ansinnen einer Gestaltungssatzung. Eine solche kann dazu dienen, den (dörflichen) Charakter eines Gebietes zu erhalten., wenn es keinen Bebauungsplan gibt. Das ist gut und richtig! Hier dürfen aber nicht persönliche Vorlieben einzelner Kommunalpolitiker*innen zu einer Vereinheitlichung des Straßenbildes führen. Nach dem Motto „Nierst/Ilverich aus einem Guss!“

Aus unserer Sicht sollte eine Gestaltungssatzung eine Grundlage sein, dem Wunsch nach Erhalt des dörflichen Charmes entgegenzukommen und gleichzeitig den Anforderungen an die Aufgaben der Zukunft und Nachhaltigkeit gerecht zu werden. Den vorliegenden über regulierten Entwurf lehnen wir ab!

 

Was können Sie als Bürger*innen tun?
  • Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben Sie sowohl im Ausschuss für Planung und Liegenschaften als auch im Stadtrat  die Möglichkeit, Ihre Fragen zu stellen.
  • Sie können uns Ihre Fragen und Anregungen schicken, die wir in der weiteren Beratung und Diskussion berücksichtigen: partei [at] gruene-meerbusch.de
  • Sie können sich selbstverständlich auch an die anderen im Stadtrat vertretenen Fraktionen wenden.

 

Weitere Infos