Vergabe von Grundstücken nach ökologischen Kriterien
Der Planungs- und Liegenschaftsausschusses beschließt:
Bei der Vergabe von städtischen Grundstücken ist dem Käufer oder der Käuferin zukünftig ein Abschlag auf den Kaufpreis von 2.500 ?? unter der Voraussetzung einzuräumen, dass der Bau des Gebäudes nach deutlich höheren energetischen Standards ausgeführt wird, als nach den Vorgaben des Bundesbaugesetzbuches vorgesehen. Hierbei ist entweder Passivhausstandard oder regenerative Energieversorgung nachzuweisen. Der Betrag ist nachträglich, also nach Fertigstellung des Gebäudes und nach erbrachtem Nachweis zu erstatten.
Für Mietgeschosswohnungen und Gewerbebetriebe sind angemessene Regelungen zwischen Verwaltung und Fraktionen zu erarbeiten und zeitnah umzusetzen.
Gründe:
CDU und Bündnis 90/DIE GR?NEN möchten, dass Baumaßnahmen in der Stadt Meerbusch nach deutliche stärkeren energetischen Standards umgesetzt werden, um hiermit im Rahmen des noch zu beschließenden CO2-Minderungskonzeptes einen weiteren Beitrag zur Einhaltung der Klimaschutzziele zu leisten.
Hierfür soll der obige Betrag einen Anstoß geben. Er ist nicht dafür gedacht, die anteilig erhöhten Baukosten auszugleichen. Wir gehen davon aus, dass allein die stärkere Auseinandersetzung mit diesem Thema den Reiz erhöht, CO2-mindernde Maßnahmen in der Planung zu berücksichtigen. Die erhöhten Baukosten rechnen sich zudem bereits nach wenigen Jahren.
Werner Damblon / Jürgen Peters
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