Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 1.9.2020 Mittagsverpflegung für anspruchsberechtigte Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch

An die Bürgermeisterin
Frau Mielke-Westerlage
Stadt Meerbusch
Ratsbüro
40667 Meerbusch-Büderich

Meerbusch, 24.8.2020

Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 1.9.2020
Mittagsverpflegung für anspruchsberechtigte Kinder nach dem
Bildungs- und Teilhabepaket

Sehr geehrte Frau Mielke-Westerlage,

zur Sitzung des Rates der Stadt Meerbusch am 1.9.2020 bitten die GR?NEN folgenden Dringlichkeitsantrag zu beraten und zu beschließen:

Antrag

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, die sofortige Umsetzung des Sozialschutzpaketes II in Bezug auf die Mittagsverpflegung für die anspruchsberechtigten Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Die Verwaltung wird aufgefordert, ihrer Aufklärungs- und Beratungspflicht nach den §§ 13
und 14 SGB I den Anspruchsberechtigten gegenüber nachzukommen. Weiterhin hat die
Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die Anspruchsberechtigten unverzüglich klare und
sachdienliche Anträge stellen können (§ 16 SGB I Satz 1) und jeder Leistungsberechtigte die
ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält (§ 17
SGB I).

Begründung

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab dem 16.03.2020 hatten Kinder keine Möglichkeit mehr an der gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung teilzunehmen. Familien, die zusätzlich zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten
von Kita-und Schulschließungen betroffen sind leiden besonders unter den Folgen der Pandemie.

Dies hat auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erkannt und gesetzlich geregelt,
dass die Kosten für ein Schulmittagessen oder für die Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten
bzw. in der Kindertagespflege auch im Rahmen des BuT-Paketes übernommen werden können,
wenn dieses Mittagessen dezentral angeboten wird.

Ziel ist es, die warme Mittagsverpflegung während der Corona-Pandemie weiter für Kinder und
Jugendliche aus dem Bildungspaket zu bezahlen.
Insbesondere erfolgen mit dem Sozialschutz-Paket II u. a. ?nderungen des AsylbLG (Artikel 7),
des BVG (Artikel 12), des SGB II (Artikel 13) sowie des SGB XII (Artikel 17). Diese ?nderungen
sind nach Artikel 20 Absatz 1 am 29. Mai 2020 in Kraft getreten.

Mit den ?nderungen dieser Gesetze soll u. a. sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler
sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen weiterhin mit Mittagessen im
Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Gleiches gilt für Kinder im Kinderzuschlags- oder Wohngeldbezug.

Nach Inkrafttreten des Sozialschutz-Paketes II am 20.05.2020 (BR-DRS 245/20) hat das
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) die Vorgaben zur Rechtsanwendung mit Erlass vom 28.05.2020 konkretisiert.
Danach werden nicht nur die Kosten für das Mittagessen selbst übernommen, sondern auch für
Aufwendungen, die sich aus anderweitigen Erbringungen ergeben. Auch Gutscheine für den Kauf
von Lebensmittel können ausgegeben werden.

Von Seiten der Kreisverwaltung wurde durch Rundverfügungen an alle Städte und Gemeinden im
Rhein-Kreis Neuss mit dem Betreff ?Mittagsverpflegung? auf diese Möglichkeiten hingewiesen
und um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten. (Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
RdVfG 12/20, 14/20, 17/20, 20/20, 26/20).

Demnach haben nicht nur die Kinder, die tatsächlich an einer Mittagsverpflegung teilnehmen diesen Anspruch auf diese Leistungen, sondern alle anspruchsberechtigten Kinder nach dem Bildungs- und Teilhabepaketes.

Aufgrund dieser Grundlage bitten wir um sofortige Umsetzung des Gesetzes und rückwirkend die ?bernahme der Mittagsverpflegung in Form von Gutscheinen.

In der Sozialhilfe gilt der Grundsatz ?gelebt ist gelebt? und rückwirkende Anträge sind in der
Regel nicht möglich. Dieses trifft hier nicht zu, da die Gesetzliche Grundlage den Betroffenen
nicht bekannt war. Dies ist ein Versäumnis der Verwaltung. Hinweise von Seiten unserer Fraktion
blieben leider ohne Wirkung, woraus nun dieser Antrag resultiert.

Jürgen Peters
Bündnis 90 / DIE GR?NEN

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