Bürgerantrag gem. 24 GO Verlängerung der U74 nach Strümp

Meerbusch, 2. Februar 2020

An den Rat der Stadt Meerbusch
z.Hd. Bürgermeisterin Angelika Mielke-Westerlage
Postfach 1664 40641 Meerbusch

Anhang zum
Bürgerantrag gem. 24 GO

Verlängerung der U74 nach Strümp

Artikel 1:
Bessere Verbindungen auf dem Land: 700 Millionen Euro für Bus und Bahn in NRW

Düsseldorf Nordrhein-Westfalen hat Fördermittel übrig, weil die Vorgängerregierung mehr als 600 Millionen Euro nicht ausgegeben hat. Auf dem Land soll es nun bessere Verbindungen geben ? unter anderem mit flexiblen Routen.

    Von Reinhard Kowalewsky 7. Januar 2020 um 18:02 Uhr Rheinische Post

Das NRW-Verkehrsministerium kann für den Ausbau von Bus und Bahn auf eine Reserve von fast 700 Millionen Euro nicht verwendeter Zuschüsse des Bundes zurückgreifen. Das geht aus einer Vorlage der Landesregierung hervor, die am Mittwoch Thema im Landtag ist. Das Geld wurde überwiegend bis 2016 angespart, weil die damalige rot-grüne Landesregierung fast 627 Millionen Euro nicht ausgegeben hatte. 2017 und 2018 kamen knapp 73 Millionen Euro hinzu.

Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) nutzt die Mittel nun zur Finanzierung seiner bereits angekündigten Nahverkehrsoffensive. So sollen 100 Millionen Euro bis 2032 ausgegeben werden, um neue Schnellbuslinien in Betrieb zu nehmen. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erhält nur 15 Millionen Euro, 30 Millionen Euro bekommt der Nahverkehrsverbund Rheinland aus Köln, der ländlich geprägte Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) kassiert 55 Millionen Euro. ?Es wird von den lokalen Verkehrsbetrieben interessante neue Strecken und engere Takte auf jetzigen Routen geben?, kündigt ein NWL-Sprecher an. 140 Millionen Euro sollen ausgegeben werden, um stillgelegte Bahnstrecken wieder zu aktivieren.

120 Millionen Euro will das Ministerium verteilen, um gerade auf dem flachen Land oder in Vororten ?On-Demand-Verkehre? zu organisieren. Das sind Angebote beispielsweise von Kleinbussen, die nur auf Anfrage von Fahrgästen operieren. Flexible Routen sind möglich, um Gäste nach Hause zu bringen. Bis Ende Januar können sich Städte und Gemeinden um das Geld bewerben. Außerdem helfen die Mittel, um die angekündigte Sanierung von kommunalen Stadt- und Straßenbahnnetzen für eine Milliarde Euro zu finanzieren.

Artikel 2:
Geldsegen für den Nahverkehr im Land

Von Christopher Ziedler Mo, 27. Januar 2020 Uhr Badische Zeitung

Zwei Novellen, die der Bundestag diese Woche verabschiedet, bringen dem Südwesten Milliarden für den Nah- und Regionalverkehr. Die werden auch dringend benötigt, sagt der Verkehrsminister.

  • Gerade in ländlichen Regionen Baden-Württembergs besteht laut Landesverkehrsminister
    Winfried Hermann ein erheblicher Nachholbedarf.

    Dröger Name, große Wirkung:
    Hinter den ?nderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Regionalisierungsgesetzes, die der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungskoalition beschließen will, verbirgt sich die größte Finanzspritze für den öffentlichen Personennahverkehr in der Geschichte der Republik.

    „Diese massive Mittelaufstockung ist erforderlich, um die ambitionierten Klimaziele im Verkehr zu erreichen“, sagte Verkehrsstaatssekretär Steffen Bilger (CDU) der Badischen Zeitung: „Die Länder sind nun gefordert, schnell etwas daraus zu machen.“

    Milliarden-Investitionen
    ?ber eine 2019 beschlossene Grundgesetzänderung kann der Bund den Ländern und Kommunen künftig mehr Geld für Ausbau, Betrieb und Erhalt der lokalen wie regionalen Verkehrsinfrastruktur überweisen. Gut 8,6 Milliarden Euro im Jahr erhielten die Länder zuletzt an Regionalisierungsmitteln, mit denen sie vor allem Züge der Deutschen Bahn und anderer Betreiber fahren lassen. Bis 2023 gibt es 1,2 Milliarden Euro zusätzlich, bis 2031 sollen es insgesamt 5,2 Milliarden Euro mehr sein. Davon entfallen auf Baden-Württemberg gut elf Prozent.

    Noch größer fällt die Steigerung beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz aus. Die sogenannten GVFG-Mittel beliefen sich zuletzt auf 332 Millionen Euro. Mit der Gesetzesänderung verdoppelt sich der Betrag 2020, vom nächsten Jahr an fließt ? wie im Koalitionsvertrag vereinbart ? eine Milliarde Euro in die Länderetats. Ab 2025 ? dieser Teil des Klimapakets der Regierung wird mit dem Bundestagsbeschluss ebenfalls Gesetz ? steigt der Betrag auf zwei Milliarden Euro zuzüglich einer jährlichen Steigerungsrate von 1,8 Prozent. Somit stehen in diesem Jahrzehnt rund 15 Milliarden Euro bereit.

    Erweiterte Förderkriterien
    Zudem werden die Förderkriterien erweitert und vereinfacht: Geld vom Bund gibt es künftig auch für die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Bahnstrecken oder für neue Haltestellen entlang bestehender Trassen. Der Anteil des Bundes wird zudem von maximal 60 auf 75 Prozent erhöht, der zudem bei mehr Projekten zum Tragen kommt ? weil nicht mehr ein Mindestvolumen von 50 Millionen, sondern 10 Millionen Euro dafür nötig ist.

    Im Südwesten ist die Freude besonders groß, da keiner sonst diese Töpfe so erfolgreich anzapft ? da bereits 2012 langfristig Etatmittel für den Eigenanteil des Landes zur Seite gelegt wurden und die Kommunen relativ gut dastehen. „Baden-Württemberg profitiert bisher erheblich von den GVFG-Mitteln“, so Bilger, „zuletzt floss etwa ein Drittel der bundesweit zur Verfügung stehenden Mittel hierher.“

    Nachholbedarf in Baden-Württemberg
    Der grüne Landesverkehrsminister Winfried Hermann nennt die höhere Förderung überfällig, weil gerade in ländlichen Regionen Baden-Württembergs ein erheblicher Nachholbedarf bestehe, „insbesondere bei Elektrifizierung, Modernisierung und Ausbau von Schienenstrecken“.

    Drei Projekte könnten nach Angaben des Stuttgarter Ministeriums besonders profitieren: die Hochrheinbahn von Singen nach Basel, die teilweise noch eingleisig und noch nicht elektrifiziert ist; die länderübergreifende S-Bahn im Raum Ulm/Neu-Ulm sowie die Nahverkehrsanbindung Neckar-Alb von Stuttgart nach Reutlingen und darüber hinaus.

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