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29. Jan 2008

Antrag APWL: städt. Punktwerttabellen

1. Ver­gabe von Grund­stü­cken nach städ­ti­scher Punktwerttabelle

Der Aus­schuss möge beschließen:

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, die für die Ver­äu­ße­rung von städ­ti­schen Grund­stü­cken gel­tende Punkt­wert­ta­belle um die Berück­sich­ti­gung ener­ge­ti­scher Aspekte für Gebäu­de­pla­nun­gen zu ergänzen.

Es soll ein wei­te­rer und zwar hoher Punkt­wert auf­ge­nom­men wer­den, wenn das Haus im Passiv-hausstandard, ent­spre­chend der Grund­la­gen für städ­ti­sche Gebäude, geplant wird oder über den gesetz­li­chen Rah­men hin­aus­ge­hende andere ener­gie­spa­rende Maß­nah­men umge­setzt wer­den.
Die Ver­wal­tung wird auf­ge­for­dert eine rechts­ver­bind­li­che Rege­lung mit even­tu­el­ler Zah­lungs­ver­pflich­tung zu erar­bei­ten, für den Fall, dass die zuge­si­cher­ten Stan­dards nicht ein­ge­hal­ten werden.

2. Ökolo­gi­sche Steue­rung durch Gestal­tung von Grundstückspreisen

Der Aus­schuss möge beschließen:

Die Preis­ge­stal­tung städ­ti­scher Grund­stü­cke soll in Zukunft unter Berück­sich­ti­gung der kli­ma­schäd­li­chen Aus­wir­kun­gen eines Objek­tes vor­ge­nom­men werden.

Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN Meer­busch schla­gen vor:

a. Auf Grund­stü­cke einen Zuschlag von 10 € je m² vor­zu­neh­men, wenn sich der Ener­gie­stan­dard auf die Vor­aus­set­zun­gen des gel­ten­den Bebau­ungs­ge­set­zes beschränkt.
b. Für Käu­fer, deren Objekt im Pas­siv­haus­stan­dard (ent­spre­chend der städ­ti­schen Grund­la­gen) gebaut wird oder in deren Objekt über den gesetz­li­chen Rah­men hin­aus­ge­hende andere ener­gie­spa­rende Maß­nah­men umge­setzt wer­den, wird ein Abschlag von 10 € je m² eingeräumt.

Der För­der­be­trag und der Zuschlag sol­len begrenzt wer­den
• für Ein­zel­grund­stü­cke auf max. 4.000 €
• für Geschoss­woh­nungs­bau
die Ver­wal­tung wird um einen Vor­schlag gebe­ten
• für Gewer­be­flä­che
die Ver­wal­tung wird um einen Vor­schlag gebeten

Die För­de­rung soll nach Abschluss der Bau­maß­nahme und einem Nach­weis des Stan­dards vorge-nommen wer­den. Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, in den städ­ti­schen Kauf­ver­trä­gen ent­spre­chende rechts­ver­bind­li­che Rege­lun­gen einzuarbeiten.

Gründe:
Der Antrag wurde bereits in den Haus­halts­be­ra­tun­gen 2007 behan­delt und von der CDU wegen Bera­tungs­be­darf zurück­ge­stellt. Nach­dem nun der Rat der Stadt Meer­busch im April 2007 ein umfas­sen­des Kli­ma­kon­zept ver­ab­schie­det und damit doku­men­tiert hat, dass unsere Kom­mune aktiv an der Ver­wirk­li­chung der Kli­ma­schutz­ziele mit­wir­ken möchte, sehen wir gute Vor­aus­set­zun­gen, die­sen Anspruch auf frei­wil­li­ger Basis auf den zukünf­ti­gen nicht städ­ti­schen Gebäu­de­be­stand zu erwei­tern. Es soll ein erhöh­ter Anreiz für Bau­wil­lige geschaf­fen wer­den, sich umfas­sen­der mit ener­gie­spa­ren­den Stan­dards zu beschäf­ti­gen und in einem begrenz­ten Rah­men für den Fall einer Umset­zung zu pro­fi­tie­ren. Dabei ist uns bewusst, dass Neu­re­ge­lun­gen im Bun­des­bau­ge­setz bereits jetzt ver­bes­serte Gebäu­de­stan­dards fest­le­gen. Wir hal­ten diese aber für deut­lich optimierbar.

In der Sit­zung des Pla­nungs­aus­schus­ses am 5. Dezem­ber 2006 wurde von der Tech­ni­schen Beige­ord­ne­ten der Stadt Wil­lich, Frau Stall, dar­ge­legt, dass grund­sätz­li­che Steue­rungs­mög­lich­kei­ten durch die Gestal­tung von Grund­stücks­prei­sen beste­hen. Da der Vor­ge­hens­weise in Wil­lich von der Kom­mu­nal­auf­sicht zu-gestimmt wurde, dür­fen wir von der Zuläs­sig­keit der Wil­li­cher Bewer­tung aus­ge­hen. Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN schla­gen vor, die Rege­lung zur Preis­ge­stal­tung städ­ti­scher Grund­stü­cke zunächst bis Juli 2009 zu befris­ten, um die sich hier­aus erge­ben­den Ein­nah­me­ent­wick­lun­gen zu über­prü­fen.
Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN gehen davon aus, dass mit die­sem Gestal­tungs­rah­men jede/r Käu­fe­rIn zur
Über­prü­fung der eige­nen Pla­nung ange­regt und ein deut­li­cher Impuls für eine kli­ma­scho­nende inno­va­tive Ener­gie­tech­nik gege­ben wird.

Wir gehen davon aus, dass sich durch die­ses Ange­bot eine leicht ver­rin­gerte Ein­nahme bei Grund­stücks­ver­äu­ße­run­gen ergibt. Ander­seits erwar­ten wir aber einen wei­te­ren Image­ge­winn, indem wir unsere Kli­ma­be­schlüsse wei­ter entwickeln.

29. Jan 2008

Antrag APWL: Umwandlung Ackerland in Bauland

Der Aus­schuss möge beschließen:

• Die Umwand­lung von Acker­land­flä­chen in Bau­land erfolgt in Zukunft nach den Kri­te­rien eines Grund­satz­be­schlus­ses für die Erschlie­ßung von neuen Baugebieten.

Begrün­dung:

Die Stadt Wil­lich und viele wei­tere Kom­mu­nen haben auf der Basis eines Grund­satz­be­schlus­ses den Erwerb von Acker­land gere­gelt. Es ist für Bünd­nis 90 / DIE GRÜNEN wei­ter­hin sinn­voll, diese Rege­lung bei der Umwand­lung von Acker­land in Bau­land auch in Meer­busch anzuwenden.

Es ist nur schwer nach­zu­voll­zie­hen, dass sich aus der Umwand­lung von Acker- in Bau­land für die Stadt Meer­busch mittel- und lang­fris­tig durch diverse Infra­struk­tur­maß­nah­men erheb­li­che finan­zi­elle Auf­wen­dun­gen erge­ben kön­nen, auf der ande­ren Seite aber mit einem Schlag pri­vate Ein­nah­men in sie­ben­stel­li­ger Höhe mög­lich sind. Die Stadt wird in die Lage ver­setzt, nicht um-lagefähigen Erschlie­ßungs­auf­wand und Infra­struk­tur­maß­nah­men bes­ser zu finanzieren.

Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN Meer­busch hal­ten es für ange­mes­sen, in Meer­busch zu einer mit an-deren Kom­mu­nen ver­gleich­ba­ren Rege­lung zu kom­men, die grob skiz­ziert fol­gen­der­ma­ßen aus-sehen könnte:

• Ankauf von Acker­land durch die Stadt zum 6fachen des Acker­land­prei­ses,
• Schaf­fung von Bau­recht erst dann, wenn sich die Flä­chen in kom­mu­na­lem Eigen­tum befin-den,
• Selbst­be­halt für den bis­he­ri­gen Eigen­tü­mer: 10% der Brut­to­bau­land­flä­che als beitragspflicht-iges Bau­land,
• Min­dest­selbst­be­halt für Grund­stü­cke von 2.000 bis 20.000 m2: 2.000 m2.

Aus­nah­me­re­ge­lun­gen:
• Ein­zel­grund­stü­cke und klei­nere Flä­chen sind vom kom­mu­na­len Zwi­schen­er­werb ausge-nommen.
• Flä­chen mit einer Brut­to­bau­land­flä­che von weni­ger als 2.000 m2 sind vom Zugriffs­recht der Kom­mune aus­ge­nom­men.
• Aus­ge­nom­men von den Rege­lun­gen sind Bau­an­träge, auf deren Geneh­mi­gung ein Rechts-anspruch besteht.

Wir gehen von einer nen­nens­wer­ten jähr­li­chen Ein­nahme im sechs­stel­li­gen Bereich aus. Ziel die­ses Grund­satz­be­schlus­ses soll neben der finan­zi­el­len Ent­las­tung für die Stadt Meer­busch im Wesent­li­chen eine opti­mierte Steue­rung beim Flä­chen­ver­brauch und der Schaf­fung von Bauge-bieten sein. Die­ser Grund­satz­be­schluss ist keine Erfin­dung von Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN. Er fin­det in vie­len Kom­mu­nen unter unter­schied­lichs­ter Füh­rung (sel­ten Grüne) Anwen­dung. Es ist ein recht­lich legi­ti­mes Steuerungsinstrument.

29. Jan 2008

Antrag BaU: Mittel für erste Sanierungen im Park Haus Meer

Der Aus­schuss möge beschließen:

Die Stadt Meer­busch betei­ligt sich an einer Maß­nahme unter Betei­li­gung eines Maß­nah­men­trä­gers und evtl. der ARGE oder Arbeits­agen­tur, um erste Sanie­rungs­auf­ga­ben im Park des Gelän­des Haus Meer zu orga­ni­sie­ren.
Hier­für wer­den Mit­tel in den städ­ti­schen Haus­halt von 30.000 € mit Sperr­ver­merk eingesetzt.

Gründe:
Die Pro­jekt­ent­wick­lung des Arbeits­krei­ses Haus Meer hat zu inzwi­schen greif­ba­ren Zukunfts­per­spek­ti­ven für eine nach­hal­tige Ent­wick­lung des Gelän­des Haus Meer geführt.
Es gibt Über­le­gun­gen mit dem der­zei­ti­gen Eigen­tü­mer, bereits früh­zei­tig und unter Betei­li­gung eines Maß­nah­me­trä­gers Sanie­rungs­ar­bei­ten auf dem Gelände durch­zu­füh­ren. Es gab dies­be­züg­lich erste Kon­takte mit dem Tech­no­lo­gie­zen­trum Glehn.

Die ange­dachte Maß­nahme sollte oder könnte Ange­bote für Jugend­li­che und Erwach­sene schaf­fen, die in den Arbeits­markt inte­griert wer­den sol­len. Wün­schens­wert wäre auch die Schaf­fung von Aus­bil­dungs­mög­lich­kei­ten. Eine Kon­kre­ti­sie­rung konnte auf­grund von Ter­min­pro­ble­men noch nicht erreicht wer­den. Es besteht Gesprächs­be­reit­schaft und Inter­esse des Tech­no­lo­gie­zen­trums.
Die Maß­nahme setzt die Betei­li­gung der Stadt Meer­busch vor­aus. Die mög­lichst zeit­nah anste­hen­den Gesprä­che sol­len unter Ein­bin­dung der Ver­wal­tung unter Feder­füh­rung von Herrn Dorfer erfolgen.

Da noch keine Klar­heit bzgl. der Umset­zung gege­ben ist, ist der Betrag hier zunächst vor­läu­fig zu betrach­ten und bis zu einer Rats­ent­schei­dung zu ermit­teln.
Die Haus­halts­mit­tel sol­len mit einem Sperr­ver­merk ver­se­hen wer­den unter dem Vor­be­halt einer Einigung.

29. Jan 2008

Antrag HaFA: Fairer Handel

wir bit­ten Sie, für die o.a. Aus­schuss­sit­zung fol­gen­den Tages­ord­nungs­punkt aufzunehmen:

Auf­trags­ver­gabe und Anschaf­fun­gen nach den Grund­sät­zen des Fai­ren Handels

Der Aus­schuss möge beschließen:

Der Haupt- und Finanz­aus­schuss bekun­det seine Absicht, grund­sätz­lich in Zukunft die Ver­gabe von Auf­trä­gen, städ­ti­sche Anschaf­fun­gen und Ein­käufe nach den Grund­sät­zen des fai­ren Han­dels vorzunehmen.

Im Beschaf­fungs­we­sen und bei Aus­schrei­bun­gen der Stadt Meer­busch für Dienst­klei­dung, Leder­wa­ren, Stoffe, Spiel­wa­ren sowie Natur- und Pflas­ter­steine sol­len künf­tig – sofern ver­füg­bar - nur Pro­dukte Berück­sich­ti­gung fin­den, die unter Beach­tung der ILO-Sozialstandards (siehe Anlage Beschluss der Stadt Neuss) pro­du­ziert wur­den. Auf kei­nen Fall wer­den Pro­dukte ein­ge­setzt, die durch aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit im Sinne der ILO-Konvention 182 her­ge­stellt wurden.

Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, dies­be­züg­li­che Infor­ma­tio­nen ein­zu­ho­len, Ent­schei­dun­gen, z.B. aus der Stadt Düs­sel­dorf und Neuss zu sich­ten, und die ent­spre­chen­den Grund­la­gen in einer der nächs­ten Aus­schuss­sit­zun­gen vor­zu­stel­len. Wir wün­schen uns ebenso eine Ein­bin­dung von exter­nen Sach­ver­stän­di­gen, z.B. Betrei­ber eines Eine­welt­la­dens oder eine/n Ver­tre­te­rIn einer Kom­mune, in der eine Umset­zung bereits erfolgt ist. Auf einer dann zu beschlie­ßen­den Basis sol­len in Zukunft Anschaf­fun­gen und Auf­trags­ver­gabe der Stadt Meer­busch vor­ge­nom­men wer­den.
Es ist mit einer leich­ten Ver­teue­rung bei der Beschaf­fung zu rech­nen, wes­halb wir den Antrag auch im Rah­men der Haus­halts­be­ra­tun­gen behandeln.

Gründe:
In vie­len all­täg­li­chen Berei­chen wer­den wir inzwi­schen mit Pro­duk­ten kon­fron­tiert, die unter z.T. men­schen­un­wür­di­gen Zustän­den her­ge­stellt wur­den. So wer­den in ver­schie­de­nen Her­kunfts­län­dern viele Arbei­te­rIn­nen noch wie Skla­ven behan­delt, sind gif­tigs­ten Che­mi­ka­lien aus­ge­setzt, arbei­ten ohne mini­malste Sicher­heits­stan­dards oder erhal­ten Hun­ger­löhne unter­halb des Exis­tenz­mi­ni­mums. Trotz einer ent­spre­chen­den Kin­der­rechts­kon­ven­tion der Ver­ein­ten Natio­nen ist Kin­der­ar­beit in vie­len Staa­ten noch an der Tagesordnung.

Die Mög­lich­kei­ten, diese furcht­ba­ren Arbeits­be­din­gun­gen in die­sen Staa­ten zu unter­bin­den, sind in einer glo­ba­len Wirt­schaft, in der der freie Han­del anschei­nend über alles geht, sehr begrenzt.

Einen Bei­trag kön­nen jedoch Auf­trag­ge­ber und Käu­fe­rIn­nen dadurch leis­ten, dass auf der­art her­ge­stellte Pro­dukte ver­zich­tet wird.

Die Stadt Meer­busch ist in unter­schied­li­chen Berei­chen in der Lage, Pro­dukte aus fai­rem Han­del zu bezie­hen, wie z.B. Klei­dung, Spiel­zeug, Bau­ma­te­ria­lien, Blu­men, Bälle für Schu­len, Kaf­fee usw.
Z. T. geschieht dies in Meer­busch bereits. Wir möch­ten aber eine umfas­sen­dere Über­prü­fung, wie wir die­sen Anspruch noch kon­se­quen­ter umset­zen können.

Dem Antrag liegt in der Anlage der Beschluss der Stadt Neuss hierzu zur Kennt­nis bei.

Wei­tere Begründung:

Die Rede unse­res Bür­ger­meis­ters zum Neu­jahrs­emp­fang am 12.1.2008:

Meine Damen und Her­ren,
glo­ba­les Den­ken, loka­les Han­deln – ich hatte eben bereits in Zusam­men­hang mit unse­rem Meer­bu­scher Kli­ma­schutz­kon­zept dar­über gespro­chen – ist in Zei­ten einer immer enger zusam­men­rü­cken­den Welt ange­zeig­ter denn je. Dies gilt auch für die Gestal­tung inter­na­tio­na­ler Han­dels­be­zie­hun­gen. Ein Weg zu mehr Gerech­tig­keit zwi­schen den Indus­trie­na­tio­nen des Nor­dens und Ent­wick­lungs­län­dern des Südens unse­rer Welt­halb­ku­gel führt über den Grund­ge­dan­ken des Fai­ren Han­dels.
Die kon­krete Unter­stüt­zung der Men­schen in den Ent­wick­lungs­län­dern der Erde hat vor allem das Ziel, für harte Arbeit gerech­tere Löhne zu rea­li­sie­ren.
Ist von Fai­rem Han­del in Meer­busch die Rede, fällt unwei­ger­lich der Name Heri­bert Kam­per. Als uner­müd­li­cher Ver­mark­ter und Arbei­ter für die Idee des „Fair Trade“ gelang es ihm schon vor vier Jah­ren, die Welt­lä­den in den Meer­bu­scher Kir­chen­ge­mein­den erst­mals zu einem Netz­werk zusam­men­zu­füh­ren. (…) Längst reicht die Palette fair gehan­del­ter Pro­dukte von der Scho­ko­lade über Rot­wein bis hin zum Leder­fuß­ball. Seit Sep­tem­ber 2003 gibt es zudem in allen hei­mi­schen Welt­lä­den und in den Bür­ger­bü­ros der Stadt­ver­wal­tung den belieb­ten „Meerbusch-Kaffee“. Die Bio-Bohnen stam­men aus bes­ten Anbau­ge­bie­ten Süd- und Mit­tel­ame­ri­kas. Der Pfiff dabei: Für den Kaf­fee wird ein ange­mes­se­ner Min­dest­preis zuzüg­lich eines zehn­pro­zen­ti­gen Ent­wick­lungs­zu­schla­ges bezahlt. Diese faire Han­dels­ba­sis sichert die Exis­tenz zahl­rei­cher Bau­ern­fa­mi­lien. Und sie hilft, scho­nende Anbau­me­tho­den zu eta­blie­ren (…)
Längst hat die „Fair Trade Idee“ zahl­rei­che pro­mi­nente Befür­wor­ter gefun­den, allen voran unse­ren Bun­des­prä­si­den­ten Horst Köh­ler. Heri­bert Kam­per hält weni­ger gern sein Gesicht in Kame­ras, er ist eher ein zurück­hal­ten­der Arbei­ter für die gute Sache.

(gekürzt)

29. Jan 2008

Antrag Schul- & Sportausschuss und HaFA: zieldifferenter Unterricht

in der nächs­ten Sit­zung des Aus­schus­ses Schule und Sport am 14. Februar 2008 und des Haupt- und Finanz­aus­schus­ses am 21. Februar 2008 bit­ten die Frak­tio­nen SPD, FDP und Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN um Behand­lung des nach­fol­gen­den Antrages:

Ziel­dif­fe­ren­ter inte­gra­ti­ver Unter­richt an der Maria-Montessori-Gesamtschule

Der Aus­schuss möge beschlie­ßen:
Für die Ein­rich­tung des ziel­dif­fe­ren­ten inte­gra­ti­ven Unter­richts an der Maria-Montessori-Gesamtschule wer­den für bau­li­che Maß­nah­men vor­sorg­lich einer ent­spre­chen­den Beschluss­fas­sung in die­sem Jahr fol­gende Mit­tel in den Haus­halt 2008 ein­ge­setzt:
Pla­nungs­maß­nah­men 15.000 € Sperr­ver­merk
Inves­ti­ti­ons­maß­nah­men 500.000 € -VE
(Schät­zung – wir gehen von einer deut­lich gerin­ge­ren Summe aus)

Begrün­dung:
Die Bemü­hun­gen betrof­fe­ner Eltern und der Rats­frak­tio­nen in Meer­busch haben nun zu der Zusage einer wei­ter­füh­ren­den Schule geführt, ein Ange­bot für den ziel­dif­fe­ren­ten inte­gra­ti­ven Unter­richt zu ent­wi­ckeln und umzu­set­zen. Die Vor­aus­set­zun­gen für eine Umset­zung sind für das Schul­jahr 2009 / 2010 gege­ben. Es besteht nun aus­rei­chend Zeit, die ver­schie­de­nen Vor­aus­set­zun­gen, Kon­zept­ent­wick­lung, Bean­tra­gung von För­der­leh­re­rIn­nen und schließ­lich die bau­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu organisieren.

Eine Umset­zung in 2009 setzt bereits jetzt Beschlüsse für die erfor­der­li­chen inves­ti­ven Maß­nah­men für För­der­räume und andere Berei­che vor­aus. Auf­grund der not­wen­di­gen Vor­lauf­zeit für Pla­nung und Bau­maß­nah­men kann eine Ent­schei­dung in den Haus­halts­be­ra­tun­gen 2009, mit einer mög­li­chen Ver­ab­schie­dung und Geneh­mi­gung Anfang 2009, nicht die frist­ge­mäße Umset­zung zum August 2009 sicherstellen.

Wir gehen davon aus, dass es in 2008 zu einer Klä­rung des Ange­bo­tes in Abstim­mung mit der zustän­di­gen Schule, der Schul­auf­sicht, der Ver­wal­tung und Poli­tik kommt. Wenn ein dies­be­züg­li­cher Beschluss des Schul­aus­schus­ses die Umset­zung bestä­tigt, kön­nen die Haus­halts­mit­tel Ende 2008 / Anfang 2009 abge­ru­fen wer­den und ste­hen nicht in Abhän­gig­keit von einem Haus­halts­be­schluss für das nächste Jahr und einer Geneh­mi­gung Anfang 2009. Das wäre für viele Eltern, die sich bereits schon im Okto­ber fest­le­gen müs­sen deut­lich zu spät.

Da die obige Ent­schei­dung unter dem Vor­be­halt eines ent­spre­chen­den Rats­be­schlus­ses und der vor­he­ri­gen Klä­rung der Vor­aus­set­zun­gen steht, hal­ten wir Sperr­ver­merk und Ver­pflich­tungs­er­mäch­ti­gung für angemessen.