Antrag APWL: Umwandlung Ackerland in Bauland

Der Ausschuss möge beschließen:

?? Die Umwandlung von Ackerlandflächen in Bauland erfolgt in Zukunft nach den Kriterien eines Grundsatzbeschlusses für die Erschließung von neuen Baugebieten.

Begründung:

Die Stadt Willich und viele weitere Kommunen haben auf der Basis eines Grundsatzbeschlusses den Erwerb von Ackerland geregelt. Es ist für Bündnis 90 / DIE GR?NEN weiterhin sinnvoll, diese Regelung bei der Umwandlung von Ackerland in Bauland auch in Meerbusch anzuwenden.

Es ist nur schwer nachzuvollziehen, dass sich aus der Umwandlung von Acker- in Bauland für die Stadt Meerbusch mittel- und langfristig durch diverse Infrastrukturmaßnahmen erhebliche finanzielle Aufwendungen ergeben können, auf der anderen Seite aber mit einem Schlag private Einnahmen in siebenstelliger Höhe möglich sind. Die Stadt wird in die Lage versetzt, nicht um-lagefähigen Erschließungsaufwand und Infrastrukturmaßnahmen besser zu finanzieren.

Bündnis 90/DIE GR?NEN Meerbusch halten es für angemessen, in Meerbusch zu einer mit an-deren Kommunen vergleichbaren Regelung zu kommen, die grob skizziert folgendermaßen aus-sehen könnte:

?? Ankauf von Ackerland durch die Stadt zum 6fachen des Ackerlandpreises,
?? Schaffung von Baurecht erst dann, wenn sich die Flächen in kommunalem Eigentum befin-den,
?? Selbstbehalt für den bisherigen Eigentümer: 10% der Bruttobaulandfläche als beitragspflicht-iges Bauland,
?? Mindestselbstbehalt für Grundstücke von 2.000 bis 20.000 m2: 2.000 m2.

Ausnahmeregelungen:
?? Einzelgrundstücke und kleinere Flächen sind vom kommunalen Zwischenerwerb ausge-nommen.
?? Flächen mit einer Bruttobaulandfläche von weniger als 2.000 m2 sind vom Zugriffsrecht der Kommune ausgenommen.
?? Ausgenommen von den Regelungen sind Bauanträge, auf deren Genehmigung ein Rechts-anspruch besteht.

Wir gehen von einer nennenswerten jährlichen Einnahme im sechsstelligen Bereich aus. Ziel dieses Grundsatzbeschlusses soll neben der finanziellen Entlastung für die Stadt Meerbusch im Wesentlichen eine optimierte Steuerung beim Flächenverbrauch und der Schaffung von Bauge-bieten sein. Dieser Grundsatzbeschluss ist keine Erfindung von Bündnis 90/DIE GR?NEN. Er findet in vielen Kommunen unter unterschiedlichster Führung (selten Grüne) Anwendung. Es ist ein rechtlich legitimes Steuerungsinstrument.

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