Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Tempo 30

Bündnis 90/DIE GR?NEN
FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH

Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch
An den Vorsitzenden des Bau- und Umwelt-Ausschusses
Herrn Leo Jürgens Stadt Meerbusch
40667 Meerbusch-Büderich

Meerbusch, 28.10.2018

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am 7.11.2018
Top 4 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Tempo 30

Sehr geehrter Herr Jürgens,
zur Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 7.11.2018 beantragen Bündnis 90 / DIE GR?NEN in Ergänzung zu

Top 4 ? Bürgeranregung gemäß § 25 der GO NRW zum Tempo 30 innerhalb der Ortschaften:

 Der Bürgerantrag wird in der vom BUND eingereichten Formulierung zur Abstimmung gestellt.

Gründe:
Die Beschlussvorlagen der Verwaltung sehen keine Abstimmung über den eingereichten Bürgerantrag vor. Es wird nur die Verwaltungsauffassung zur Abstimmung gestellt, nicht einmal eine Alternative angeboten. Aus vergangenen Abstimmungen wissen wir, dass weder die Verwaltung noch einige Fraktionen schlussfolgern, dass sich aus einer Ablehnung des Verwaltungsvorschlages (hier also dem Bürgerantrag nicht zu folgen) eine Zustimmung zum Bürgerantrag ergäbe. Das bedeutet in der Konsequenz, wie immer auch eine Abstimmung verläuft, sie kann nicht zu einer Zustimmung zum Bürgerantrag führen.

Damit werden Bürgeranregungen dem Ausschuss entsprechend der Bewertungen der
Verwaltung gar nicht, nur anteilig oder textlich modifiziert zur Beratung und Beschlussfassung angeboten. Das halten wir für unzulässig und intransparent.

Es entspricht nicht der Intention der Gemeindeordnung.

Jürgen Peters Bündnis 90 / DIE GR?NEN

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