Antrag APL ? 20.8.2020 ? ? B-Plan 315 Nierst ? Seniorengerechte Wohnungen

Bündnis 90/DIE GR?NEN
FRAKTION IM RAT DER STADT MEERBUSCH


Bündnis 90 / Die Grünen – Meerbusch

An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Planung und Liegenschaften
Werner Damblon
Stadt Meerbusch
Ratsbüro
40667 Meerbusch


Meerbusch, 27.7.2020

Antrag APL – 20.8.2020 –
– B-Plan 315 Nierst – Seniorengerechte Wohnungen

Erhalt von Gehölzstrukturen/Bäumen
– Beachtung diesbezüglicher Beschlüsse des APL

Sehr geehrter Herr Damblon,

die Fraktion Bündnis 90/DIE GR?NEN bittet, die Tagesordnung des Ausschusses für Planung
und Liegenschaften am 20.8.2020 um folgende Beratungs- und Beschlussvorschläge zu
ergänzen:

    1. Die Vorgehensweise zum B-Plan 315 verstößt gegen den Beschluss des APL vom
    1.10.2019, in dem mit großer Mehrheit ein Wettbewerbsverfahren festgelegt wurde.
    Hierüber ist entsprechend zu beraten und zu beschließen.
    2. Der APL beschließt, dass auf den städtischen Flächen des obigen Gebietes in Nierst
    anteilig kleinere, seniorengeeignete Wohnungen geschaffen werden. Dabei ist die
    Barrierefreiheit einzuhalten und ein Anteil der Wohnungen soll rollstuhlgerecht
    geplant werden.
    3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, wie dort über einen
    Akteur das ?Wohnen mit Service? anteilig angeboten werden kann und dieses bei
    der Planung des Areals mit einzubeziehen.
    4. Wertvolle Gehölzstrukturen/Bäume sind im B-Plan 315 zu integrieren,
    möglicherweise unter Anrechnung des städtischen Flächenanteils.

Gründe:

Die Grünen verweisen wir darauf, dass der Planungsausschuss am 1.10.2019 nach
entsprechender Beratung für das Gebiet in Nierst beschlossen hat, ein
Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Die Verwaltung hat dies auf Nachfrage zur
Notwendigkeit für dieses eher überschaubare Planungsgebiet umfassend begründet. Die
aktuelle Vorgehensweise widerspricht nach Auffassung der Grünen diesem Beschluss des
APL vom 1.10.2019. Dabei verweisen wir darauf, dass die GR?NEN (wir hatten uns ohnehin
enthalten) auf diesem Beschluss, ein Wettbewerbsverfahren durchzuführen, nicht bestehen,
allerdings durchaus darauf, dass Beschlusslagen einzuhalten oder mit Mehrheit zu
korrigieren sind. Eine diesbezügliche Klärung ist vor der Festlegung des weiteren Verfahrens
notwendig.

Zum inhaltlichen Antragsteil ? Punkte 2 und 3:

Der demographische Wandel bedingt zwingend, bei der Planung neuer Gebiete die Aspekte
und Bedarfe einer zunehmend älteren Bevölkerung zu berücksichtigen.

Da es in Meerbusch generell eine Bedarfsunterdeckung an kleineren, barrierefreien
Wohnungen gibt, halten die Grünen es für notwendig, bei Konzepten für Neubaugebiete die
speziellen Aspekte und Belange der älteren Bevölkerung zu berücksichtigen. Dabei ist es
wichtig, den Betroffenen Wohnangebote in der ihnen vertrauten Umgebung zugänglich zu
machen.

So können die Menschen ihre sozialen Kontakte und Netzwerke, die teilweise seit
Jahrzehnten bestehen, weiter nutzen und pflegen. Viele von ihnen sind nicht in der Lage,
das vertraute Eigenheim oder Reihenhaus mit Garten zu erhalten und zu pflegen. Der
Wunsch nach einer passenden, kleineren, altersgerechten Wohnform scheitert aber oft am
Angebot vor Ort im Stadtteil. Dabei ist häufig auch das ?Wohnen mit Service? eine
nachgefragte Variante. Langfristig muss die Zielsetzung sein, solch Wohnformen in allen
Stadtteilen anzubieten.

Die Grünen verweisen auf die diesbezüglichen Beschlüsse des Meerbuscher

    ?? Sozialausschusses am 18.9.2019 und des
    ?? Planungsausschusses am 28.11.2019.
    siehe Anlagen nachfolgend

Anmerken möchten wir weiterhin, dass auf Anfrage der SPD in der Sitzung am 1.10.2019 zur
Berücksichtigung von Wohnraum für Senior*innen, vom Technischen Beigeordneten, Herrn
Assenmacher, darauf verwiesen wurde, dass dies im Wettbewerbsverfahren berücksichtigt
werden könne.

Jürgen Peters / Joachim Quass

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