Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Kindergärten zu prüfen, ob es sinnvoller
ist, dass die Stadt sowohl die Elternbeiträge als auch die Beiträge für die Mittagessen in Rechnung stellt.
Begründung:
In einer Reihe von Kommunen werden sowohl die Beiträge für den Kindergarten, als auch die
für das Mittagsessen von der Verwaltung in Rechnung gestellt. Die Gründe, die dafür sprechen, sind:
- Es erleichtert den Eltern die ?berweisung, da sie nur an einen Empfänger einen Betrag überweisen müssen.
- Die ?berprüfung der Bedürftigkeit wird vereinfacht, da die Verwaltung die Daten der
Eltern vorliegen hat. - So ist ein Erlass des Beitrags für das Mittagessen einfacher.
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