Interkommunales Gewerbegebiet

Interkommunales Gewerbegebiet

Interkommunales Gewerbegebiet

Die Gewerbesteuer ist eine der wesentlichen Einnahmequellen einer Kommune, das gilt grundsätzlich auch für Meerbusch. Aber wie bei jeder Planung, ist eine angemessene und ehrliche Abwägung vorzunehmen.

Wir befürworten grundsätzlich die Ansiedlung von Gewerbe, auch im Bereich Mollsfeld, aber, die bisherigen Erkenntnisse sprechen aus Sicht von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN gegen die Planungen für ein großes gemeinsames Gewerbegebiet an der A 44 – Osterath/Fischeln- mit der Stadt Krefeld.

  • Insbesondere ist der enorme Flächenverbrauch zu kritisieren. Bereits in der Vergangenheit wurde die Stadt Meerbusch mehrfach vom Rhein-Kreis Neuss ermahnt, sorgsamer mit Grund und Boden umzugehen.
  • Im Rahmen einer Umwandlung in ein großflächiges Gewerbegebiet gehen erneut landwirtschaftliche Flächen und Bereiche für die Naherholung verloren.
  • Von einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Stadt Krefeld kann aus Grüner Sicht, bezogen auf die Vergangenheit, keine Rede sein. Dort, wo die Stadt Krefeld Vorteile witterte, hat sie versucht, Meerbusch zu vereinnahmen oder auszutricksen. Dies gilt sowohl für die von Krefeld forcierte Erweiterung des Krefelder Hafens Richtung Lank / Nierst, als auch für die Lkw-Erschließung des Krefelder Hafens über Meerbusch-Lank sowie für die nicht mit Meerbusch abgestimmte Beauftragung eines Gutachtens zu einer Hafenerschließung durch ein hochwertiges Meerbuscher Naturschutzgebiet.
  • Für die Entwicklung neuer Gewerbegebiete wird grundsätzlich das Erfordernis trimodaler Verkehrskonzepte (Bahn, Schiff, Lkw/Pkw) gesehen. Davon kann für die Planung an der A 44 absolut keine Rede sein. Die einzig verbleibende Erschließung erfolgt über die Straße, der belastendsten Form für die Anwohner*innen und die ökologisch Problematischste.
  • Es ist zu erwarten, dass sich die Erschließung nicht auf die A 44 beschränkt. Bereits aktuell werden die Meerbuscher Straßen massiv durch auswärtige Verkehre belastet, um die Autobahnen zu umfahren oder dortigen Staus auszuweichen. Dies dürfte sich durch eine „optimierte“ Verbindung zwischen der Anschlussstelle Bovert (A57) und Osterath/Fischeln mit der Unterführung des Bahnhofs Osterath deutlich verschärfen. Je größer das Gewerbegebiet, desto größer die zu erwartende Verkehrsbelastung in Osterath. Dies gilt gleichermaßen für Fischeln.
  • Der Hinweis auf die Anbindung an die U 76 – Haltepunkt Görgesheide- verdeutlicht das mangelnde qualitative Verständnis der Planungsbefürworter für den öffentlichen Personennahverkehr. Keinem Autofahrer würde man auch nur eine Wegstrecke von mehr als 100 Metern vom Parkplatz bis zum Arbeitsplatz zumuten, wohingegen den Bahnfahrer*innen bis zu 2 km, also etwa 30 Minuten Fußweg, abverlangt werden. Das Ergebnis dürfte klar sein: Man kommt mit dem Auto.
  • Es wird pauschal behauptet, die Neuansiedlung von Gewerbe verbessere die städtische Haushaltslage. Trotz der Erweiterung von Gewerbegebieten (Bundenrott) und einer bundesweit steigenden Einnahme bei Gewerbesteuern bleibt Meerbusch aber erheblich unter den Erwartungen, hat sogar tendenziell sinkende Gewerbesteuereinnahmen. Zudem ist es der Wirtschaftsförderung bisher nicht gelungen, den großen Gewerberiegel zwischen dem Ostara-Gelände und der DB-Bahnstrecke zu vermarkten. Auch hier könnten die von der Stadt vorgesehenen „Flächen für Büro, wissensbasierte Dienstleistung“ und sogar bedingt Produktion untergebracht werden. Aber seit Jahren geschieht nichts.
  • In Krefeld wird pro Hektar Gewerbegebiet deutlich weniger Gewerbesteuer eingenommen als in Meerbusch. Für die Vermarktung eines gemeinsamen Gewerbegebietes kann dies nur eine Reduzierung der durchschnittlichen Einnahme pro Hektar bedeuten.

Was im Ergebnis bleibt, ist die Hoffnung nach zusätzlichen Einnahmen, wobei verwaltungsseitig trotz mehrfacher Nachfragen im Planungsausschuss bisher konsequent vermieden wurde, die möglichen zu erwartenden Einnahmen durch die Ansiedlung von Gewerbe darzustellen. Auch zu bestehenden Gewerbegebieten macht die Verwaltung mit Verweis auf das Steuergeheimnis keine Angaben.

Der Hinweis auf neue Arbeitsplätze ist in einer Stadt mit geringer Arbeitslosenquote und einem überregionalen Mangel an Fachkräften ebenfalls nicht stichhaltig.

In der Vergangenheit wurde verwaltungsseitig gegenüber der Politik argumentiert, dass ein neues Gewerbegebiet (Mollsfeld III) nur interkommunal zulässig sei (Vorgabe der Bezirksregierung). Zudem wurde vom Planungsamt der Stadt dargestellt, dass es sich zunächst um einen Suchraum, nicht um die tatsächlich umzusetzende Fläche handelt. Diesen Argumenten sind leider auch wir, im Jahr 2013 auf den Leim gegangen.
Inzwischen sind aber Planungsgrundlagen, Ziele und Konflikte konkretisiert und führen für die Grünen zu dem Ergebnis, dass wir die von Krefeld und Meerbusch geplante großflächige Gewerbeansiedlung ablehnen.

Aus Grüner Sicht überwiegen die zwangsläufigen Nachteile die erwarteten, bisher nicht belegten, Vorteile.

Bündnis 90 / DIE GRÜNEN befürworten deshalb die ursprünglichen Planungen für ein begrenztes Gewerbegebiet –Mollsfeld III- zwischen 15 bis max. 30 ha groß, in rein Meerbuscher Zuständigkeit.

Die Stadt Krefeld wird sich jedoch kaum nehmen lassen, den Bereich Fischeln-Süd nördlich der A 44 mit Gewerbe zu entwickeln.

Die Hoffnung unserer Verwaltung und einzelner Ratsfraktionen, durch ein gemeinsames Vermarktungskonzept mit Krefeld Einfluss auf die Art des Krefelder Gewerbes zu nehmen, ist zwar nachvollziehbar, aber aus Grüner Sicht nicht ausreichend, um die vielen Nachteile in Kauf zu nehmen.

Meerbusch 12.10.2017
Jürgen Peters, Grüne Meerbusch