Antrag Schulentwicklungsplan

Bzgl. des Schulentwicklungsplans besteht grundsätzlich das Problem, dass noch kurz vor der Kommunalwahl ein Plan für 5 Jahre beschlossen werden soll, obwohl vielleicht andere politische Mehrheiten nach dem 30.08. gerade die Frage der Schulstruktur und der Standorte anders sehen könnten.

Für den Fall, dass unser diesbezüglicher Vertagungsantrag abgelehnt wird, beantragen wir folgende Ergänzungen bzw. Klärung unserer Anfragen / Anmerkungen:

  1. Seite 68 beinhaltet die Einzeldarstellung aller Schulen mit Schülerzahlen und Klassenzahlen. Nur die beiden Gymnasien werden gemeinsam dargestellt. Dies führt dazu, dass die Zahlen für die Gymnasien einzeln nicht nachvollziehbar sind. Wir bitten, dies zu korrigieren.
  2. In der ersten Beratungsrunde hatten die Kirchen angemerkt, dass mit ihnen keine Gespräche stattgefunden hätten, obwohl sie stark von der Schulentwicklung und dem Ausbau Ganztag betroffen sind (sowohl mit Konfirmandenunterricht als auch als Träger von Jugendeinrichtungen). Haben inzwischen Gespräche stattgefunden? Und wenn ja, welche Ergebnisse wurden erzielt? Im Bedarfsfall ist der Schulentwicklungsplan entsprechend zu ändern.
  3. Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist 2009 in Kraft getreten und von Deutschland ratifiziert worden. Für das Bildungswesen setzt sie auf Integration von Kindern mit Behinderung in die Regelschulen. Es ist allerdings fraglich, inwieweit eine solche Entwicklung von der aktuellen Landesregierung unterstützt wird. Vor Ort sollten wir aber den begonnenen Weg zu mehr integrativer Beschulung (zielgleich und zieldifferent) fortsetzen und erwarten von allen ? gerade von den weiterführenden Schulen ?, dass sie mitziehen.Antrag:
    Der Schulentwicklungsplan soll mittelfristig eine deutliche Erhöhung des Anteils des integrativen Förderunterrichtes -zielgleich und zieldifferent- darstellen.
    Ziel soll sein, dass für jedes Kind mit besonderem Förderbedarf im Bedarfsfall ein Angebot besteht. Hierfür wird ein gesondertes Konzept entwickelt, das den Schulentwicklungsplan ergänzt. (Dieses Konzept soll durch die neuen Ratsfraktionen beschlossen werden)
  4. Prävention: Im Schulentwicklungsbericht werden konzeptionelle Weiterentwicklungen für die Bereiche Schulsozialarbeit (Seite 17) und Jugendsozialarbeit (Seite 37) angekündigt. Das ist ein Schlüsselthema für den Bildungserwerb von Kindern aus bildungsfernen und sozial benachteiligten Schichten. An dieser Stelle bleibt der Bericht aber oberflächlich. Dazu sollten weitere Erläuterungen erfolgen.

    Antrag:
    Für die kommenden Jahre sollen die Beratungsangebote in den Schulen durch die Einstellung von Sozialpädagoginnen und ?Pädagogen verbessert werden.
  5. Der Schulentwicklungsplan wird den Bedarf der Eltern konsequenter berücksichtigen und der hohen Nachfrage nach Plätzen in der Gesamtschule Rechnung tragen, indem eine weitere Gesamtschule für Meerbusch konzipiert wird. Die rechtliche Grundlage ist durch die Zahl der abgewiesenen Schülerinnen und Schüler belegt.

Antrag:
Sobald die Voraussetzungen für ein kostenfreies Mittagessen rechtlich geklärt sind, wird bei bedürftigen Schülerinnen und Schülern auf die Erhebung des Eigenanteils verzichtet.

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