KOALITIONSVERTRAG ENTT?USCHEND F?R FLUGL?RMBETROFFENE

?Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW ist enttäuschend für
Fluglärmbetroffene.

Wirksamer Lärmschutz wird im Vertrag nicht angestrebt und wirtschaftlichen
Interessen untergeordnet. Dort, wo der Fluglärmschutz von der Koalition
angesprochen wird, sind die Handlungsmöglichkeiten des Landes auch noch
beschränkt.
So obliegt die Festlegung der Höhe und der Spreizung der lärmabhängigen
Start- und Landeentgelte in erster Linie den Flughäfen in Verhandlungen
mit den Fluggesellschaften. Auch die Durchsetzung lärmmindernder Flug-
verfahren fällt nicht in die Kompetenz des Landes.

Die lange Dauer der heutigen Genehmigungsverfahren ist vor allem der
geringen Transparenz der Planungsverfahren, der mangelnden Beteiligung
der Betroffenen bis hin zu deren Täuschung geschuldet und mündet
deswegen oft in Gerichtsverfahren. Reine Beschleunigungsverfahren, wie
sie der Koalitionsvertrag vorsieht, bringen ohne Beseitigung dieser
Ursachen nichts, verschärfen möglicherweise sogar die Konflikte und
erreichen damit das Gegenteil. Eine Regelung, dass Umweltgutachten
nicht nur fünf Jahre, sondern für die Dauer des gesamten Planungs- und
Genehmigungsprozesses gültig sein sollen, untergräbt außerdem den
Grundsatz, dass in eine vernünftige Abwägung auch neue
Umwelterkenntnisse gehören.

In entscheidenden landespolitischen Fragen bleiben CDU und FDP hingegen
eine Position schuldig, so zum Beispiel bei der beantragten
Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf und beim nächtlichen
Passagierflugverbot am Flughafen Köln/Bonn. Unklar bleibt auch, ob die
Landesregierung die Linie von SPD und Grünen zur baldigen Schließung
des Flughafens Essen/Mülheim weiter verfolgt.

CDU und FDP versäumen auch ein Bekenntnis zu einem neuen
NRW-Luftverkehrskonzept, obwohl sie in den letzten Jahren die
Vorgängerregierung regelmäßig wegen einer fehlenden ?berarbeitung
der letzten NRW-Luftverkehrskonzeption aus dem Jahr 2000 kritisiert
haben. Stattdessen weist der Vertrag auf ein Papier des
Bundesverkehrsministers hin, der daran gescheitert ist, ein mit den
anderen Ministerien abgestimmtes Luftverkehrskonzept der
Bundesregierung
zu erstellen. Beschrieben werden dort vorwiegend Förderungsmaßnahmen
der Luftverkehrswirtschaft – nahezu völlig ausgeblendet ist der
Umweltschutz.

Umweltpolitisch kontraproduktiv ist auch die geforderte Abschaffung der
Luftverkehrssteuer. Diese Steuer sorgt für einen wichtigen Beitrag
gegen die steuerliche Privilegierung des Flugverkehrs, der von
Mineralöl- und ?kosteuer befreit ist.?

AUSZ?GE AUS DEM KOALITIONSVERTRAG VON CDU UND FDP NRW – AUSSAGEN MIT
BEZUG ZUM LUFTVERKEHR

Seite 32/33:

Zur Modernisierungs- und Investitionsbeschleunigung werden unter
anderem
folgende Maßnahmen beitragen:

· Der Landesentwicklungsplan wird wachstumsfreundlicher gestaltet.

· Das Baurecht wird vereinfacht und Genehmigungsverfahren beschleunigt.

[??]

Zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen werden wir
bei geeigneten Verfahren Genehmigungsfiktionen einführen. Die Planungs-
und Genehmigungskapazitäten werden wir durch Aufgabenverschiebungen in
der Landesverwaltung von Kontrolle hin zu Genehmigung ausbauen. Bei der
Anwendung und Umsetzung des Planungs- und Genehmigungsrechts des Bundes
werden wir die jeweils einfachste bundesweite Praxis anwenden und damit
Verfahren beschleunigen. Außerdem werden wir zur Vermeidung unnötiger
Verfahrensfehler Beteiligungs- und Verbandsklagerechte mit dem
Bundesrecht und dem europäischen Recht harmonisieren.

Seite 33:

Wir prüfen das Beteiligungsportfolio des Landes auf
Privatisierungsmöglichkeiten.

(Anmerkung: Das Land NRW hält 30,94 Prozent am Flughafen Köln/Bonn und
ein Drittel der Anteile des Flughafens Essen/Mülheim)

Seite 35:

Wir werden die Unterscheidung in Landes- und Regionalbedeutsamkeit von
Flughäfen und Häfen im LEP aufheben, um allen Standorten die gleichen
Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

Seite 48:

Die herausragende Bedeutung einer funktionierenden
Verkehrsinfrastruktur
für den Wohlstand unseres Landes werden wir verstärkt in das
öffentliche Bewusstsein rücken und die Bürgerinnen und Bürger
frühzeitig in die Planungen einbeziehen. Dadurch wollen wir die
notwendige Akzeptanz von Verkehrs- und Bauprojekten vor Ort erhöhen und
die Planungsprozesse beschleunigen. Das im vergangenen Jahr gestartete
?Bündnis für Infrastruktur? werden wir zu einem ?Bündnis für
Mobilität? fortentwickeln, das von der gesamten Landesregierung
getragen wird und konkrete Projekte voranbringen soll.

BESCHLEUNIGUNG DER GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Wir wollen Nordrhein-Westfalen zum Bundesland mit den schnellsten
Planungs- und Genehmigungsverfahren machen. Dazu werden wir alle
Möglichkeiten nutzen, das Planungs- und Genehmigungsrecht zu
verschlanken. Zum Vorbild nehmen wir uns die deutlich schnelleren
Verfahren in den Niederlanden. Vor allem für Brückenersatzbauwerke am
gleichen Standort brauchen wir ein vereinfachtes und beschleunigtes
Planungsrecht.

Die Möglichkeiten in § 45 Bundesnaturschutzgesetz, die
Genehmigungsverfahren für Ersatzinvestitionen bei landesbedeutsamen
Projekten zu verkürzen, werden wir nutzen. Um die Effizienz bei
Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu steigern, werden wir
unter anderem prüfen, die Zuständigkeit in einer Genehmigungsbehörde
zu bündeln. Für Planfeststellungsverfahren werden wir ein Controlling
mit festen und transparent gemachten Zielvereinbarungen zwischen
Verkehrsministerium und Planungsstelle etablieren. Das zeitraubende
Zusammenwirken mit den Umweltbehörden und weiteren zuständigen Stellen
werden wir optimieren. Verfahrensbeschleunigungen wollen wir auch
dadurch erzielen, dass Umweltgutachten nicht nur fünf Jahre, sondern
für die Dauer des gesamten Planungs- und Genehmigungsprozesses gültig
sind.

Seite 54:

LUFTVERKEHR

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes
Nordrhein-Westfalen im Fracht- und Passagierverkehr werden wir das
vorliegende Luftverkehrskonzept des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur prüfen, bewerten und Schlussfolgerungen für
eine aktive Luftverkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen daraus ableiten.
Wir bekennen uns zur dezentralen Flughafeninfrastruktur in
Nordrhein-Westfalen und wollen die Anbindung der Flughäfen via Schiene
und Straße verbessern.

Um die bestehenden Nachteile für die nordrhein-westfälische
Luftverkehrswirtschaft im Wettbewerb mit den Flughäfen im benachbarten
europäischen Ausland zu beseitigen, werden wir auf Bundesebene die
Initiative zur Abschaffung der Luftverkehrssteuer ergreifen. Zur
Verbesserung des Lärmschutzes werden wir insbesondere darauf hinwirken,
dass der rechtliche Rahmen für die Spreizung lärmabhängiger Start-
und Landeentgelte ausgeschöpft wird. Bei Flughäfen und Flugsicherung
werden wir Maßnahmen zur Umsetzung von lärmmindernden Betriebs- und
Flugverfahren anstoßen.

LANDESENTWICKLUNGSPLAN

Die im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen enthaltene
willkürliche Unterscheidung zwischen regional- und landesbedeutsamen
Flughäfen und Häfen werden wir aufheben. Den Vorrang des Bestands vor
dem Neubau bei Verkehrsinfrastrukturen werden wir weiterentwickeln.
Alle
Verkehrsträger müssen nicht nur in einem guten Zustand erhalten,
sondern je nach ihrem Bedarf auch ausgebaut werden können.

Seite 84:

Luftschadstoffemissionen und Lärmbelastungen gehen oft miteinander
einher. Mehr als eine Million Menschen in Nordrhein-Westfalen sind von
beträchtlichen Lärmbelastungen anhaltend betroffen. Das unterstreicht
die Notwendigkeit integrierter Ansätze für urbane Umweltqualität.

Links:
——
[1] mailto:Helmar.Pless@gruene-fraktion-essen.de

[pdf-embedder url=“https://www.gruene-meerbusch.de/wp-content/uploads/2017/06/170620-BVF-PM-Koalitionsvertrag-CDU-FDP-NRW.pdf“ title=“170620 BVF-PM Koalitionsvertrag CDU FDP NRW“]oalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen erklärt
HELMUT BREIDENBACH, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm
(BVF):

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