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18. Feb 2010

Antrag Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten zu Randzeiten

Der Jugend­hil­fe­aus­schuss beschließt:
Die Ver­wal­tung wird beauf­tragt, zu ermit­teln, ob es einen Bedarf an ver­län­ger­ten Öffnungs­zei­ten von Kin­der­ta­ges­stät­ten gibt. Sollte sich ein Bedarf für Betreu­ungs­an­ge­bote zu Rand­zei­ten oder an Sams­ta­gen erge­ben, soll ein ent­spre­chen­des Ange­bot geschaf­fen werden.

Begrün­dung:
CDU und Bünd­nis 90/DIE GRÜNEN haben sich in ihrer Koope­ra­ti­ons­ver­ein­ba­rung dar­auf ver­stän­digt, ein bedarfs­de­cken­des Betreu­ungs­an­ge­bot zu schaf­fen. Die höhere Frau­en­er­werbs­quote und die sich ändern­den Erfor­der­nisse der Arbeits­welt gerade bzgl. der zeit­li­chen Fle­xi­bi­li­tät könn­ten Betreu­ungs­an­ge­bote auch zu Tages­zei­ten erfor­der­lich, an denen bis­her keine Kin­der­be­treu­ung üblich war. Dies wäre ins­be­son­dere für Berufs­tä­tige und Allein­er­zie­hende hilf­reich, die fami­li­en­be­las­tende Arbeits­zei­ten haben, wie z.B. im Ein­zel­han­del oder im Schichtdienst.

Jörg Wartchow/Marco Becker

Verfasst am 18.02.2010 um 12:17 Uhr .