Weiter zum Inhalt
14. Jun 2009

Antrag Schulentwicklungsplan

Bzgl. des Schul­ent­wick­lungs­plans besteht grund­sätz­lich das Pro­blem, dass noch kurz vor der Kom­mu­nal­wahl ein Plan für 5 Jahre beschlos­sen wer­den soll, obwohl viel­leicht andere poli­ti­sche Mehr­hei­ten nach dem 30.08. gerade die Frage der Schul­struk­tur und der Stand­orte anders sehen könnten.

Für den Fall, dass unser dies­be­züg­li­cher Ver­ta­gungs­an­trag abge­lehnt wird, bean­tra­gen wir fol­gende Ergän­zun­gen bzw. Klä­rung unse­rer Anfra­gen / Anmerkungen:

  1. Seite 68 beinhal­tet die Ein­zeldar­stel­lung aller Schu­len mit Schü­ler­zah­len und Klas­sen­zah­len. Nur die bei­den Gym­na­sien wer­den gemein­sam dar­ge­stellt. Dies führt dazu, dass die Zah­len für die Gym­na­sien ein­zeln nicht nach­voll­zieh­bar sind. Wir bit­ten, dies zu korrigieren.
  2. In der ers­ten Bera­tungs­runde hat­ten die Kir­chen ange­merkt, dass mit ihnen keine Gesprä­che statt­ge­fun­den hät­ten, obwohl sie stark von der Schul­ent­wick­lung und dem Aus­bau Ganz­tag betrof­fen sind (sowohl mit Kon­fir­man­den­un­ter­richt als auch als Trä­ger von Jugend­ein­rich­tun­gen). Haben inzwi­schen Gesprä­che statt­ge­fun­den? Und wenn ja, wel­che Ergeb­nisse wur­den erzielt? Im Bedarfs­fall ist der Schul­ent­wick­lungs­plan ent­spre­chend zu ändern.
  3. Die UN-Konvention für die Rechte von Men­schen mit Behin­de­rung ist 2009 in Kraft getre­ten und von Deutsch­land rati­fi­ziert wor­den. Für das Bil­dungs­we­sen setzt sie auf Inte­gra­tion von Kin­dern mit Behin­de­rung in die Regel­schu­len. Es ist aller­dings frag­lich, inwie­weit eine sol­che Ent­wick­lung von der aktu­el­len Lan­des­re­gie­rung unter­stützt wird. Vor Ort soll­ten wir aber den begon­ne­nen Weg zu mehr inte­gra­ti­ver Beschu­lung (ziel­gleich und ziel­dif­fe­rent) fort­set­zen und erwar­ten von allen – gerade von den wei­ter­füh­ren­den Schu­len –, dass sie mitziehen.Antrag:
    Der Schul­ent­wick­lungs­plan soll mit­tel­fris­tig eine deut­li­che Erhö­hung des Anteils des inte­gra­ti­ven För­der­un­ter­rich­tes -ziel­gleich und zieldifferent- dar­stel­len.
    Ziel soll sein, dass für jedes Kind mit beson­de­rem För­der­be­darf im Bedarfs­fall ein Ange­bot besteht. Hier­für wird ein geson­der­tes Kon­zept ent­wi­ckelt, das den Schul­ent­wick­lungs­plan ergänzt. (Die­ses Kon­zept soll durch die neuen Rats­frak­tio­nen beschlos­sen werden)
  4. Prä­ven­tion: Im Schul­ent­wick­lungs­be­richt wer­den kon­zep­tio­nelle Wei­ter­ent­wick­lun­gen für die Berei­che Schul­so­zi­al­ar­beit (Seite 17) und Jugend­so­zi­al­ar­beit (Seite 37) ange­kün­digt. Das ist ein Schlüs­sel­thema für den Bil­dungs­er­werb von Kin­dern aus bil­dungs­fer­nen und sozial benach­tei­lig­ten Schich­ten. An die­ser Stelle bleibt der Bericht aber ober­fläch­lich. Dazu soll­ten wei­tere Erläu­te­run­gen erfol­gen.

    Antrag:
    Für die kom­men­den Jahre sol­len die Bera­tungs­an­ge­bote in den Schu­len durch die Ein­stel­lung von Sozi­al­päd­ago­gin­nen und –Päd­ago­gen ver­bes­sert wer­den.
  5. Der Schul­ent­wick­lungs­plan wird den Bedarf der Eltern kon­se­quen­ter berück­sich­ti­gen und der hohen Nach­frage nach Plät­zen in der Gesamt­schule Rech­nung tra­gen, indem eine wei­tere Gesamt­schule für Meer­busch kon­zi­piert wird. Die recht­li­che Grund­lage ist durch die Zahl der abge­wie­se­nen Schü­le­rin­nen und Schü­ler belegt.

Antrag:
Sobald die Vor­aus­set­zun­gen für ein kos­ten­freies Mit­tag­es­sen recht­lich geklärt sind, wird bei bedürf­ti­gen Schü­le­rin­nen und Schü­lern auf die Erhe­bung des Eigen­an­teils verzichtet.

Verfasst am 14.06.2009 um 10:51 Uhr mit den Stichworten .