Weiter zum Inhalt
21. Jan 2009

Antrag Anliegerbeiträge Kornstraße

Der Aus­schuss möge beschließen,

  1. die Anlie­ger­bei­träge für die Stra­ßen­sa­nie­rung Korn­straße wer­den reduziert.
  2. Neben der grund­sätz­li­chen Redu­zie­rung der Anlie­ger­bei­träge, siehe Antrag hierzu,
    wer­den für die Korn­straße Anlie­ger­bei­träge für Durch­gangs­stra­ßen angewendet.
  3. Zusätz­lich soll die Stadt Meer­busch einen erhöh­ten Bei­trag leis­ten, da in der Korn­straße
    nach­voll­zieh­bar, aber gezielt, über viele Jahre hin­weg keine Sanie­rungs­maß­nah­men
    durch­ge­führt wurden.


Begrün­dung:

Die gegen­wär­ti­gen Pla­nun­gen füh­ren für viele Meer­bu­sche­rIn­nen in abseh­ba­rer Zeit zu
deut­li­chen Belas­tun­gen durch Anlie­ger­bei­träge bedingt durch Stra­ßen­sa­nie­rungs­maß­nah­men.
Die Fest­set­zung der Beträge im Februar 2005 durch den zustän­di­gen Bau­aus­schuss hat die
finan­zi­elle Situa­tion vie­ler Grund­stücks­ei­gen­tü­mer nicht aus­rei­chend berück­sich­tigt. Dies führt
nun ins­be­son­dere im Hin­blick auf die aktu­elle Kosten- und Ein­kom­mens­ent­wick­lung vie­ler
Men­schen zu erheb­li­chen Problemen.

Für die Korn­straße gel­ten jedoch noch beson­dere Rahmenbedingungen.

Der offen­sicht­li­che und aner­kannte Sanie­rungs­be­darf auf der Korn­straße wurde in der
Ver­gan­gen­heit gezielt nicht auf­ge­grif­fen, da mit dem nahe­ge­le­ge­nen Bebau­ungs­plan
Ände­run­gen der Stra­ßen­füh­rung ver­bun­den waren.

Die Korn­straße war in der Ver­gan­gen­heit eine Durch­gangs­straße mit erheb­li­chen
Belas­tun­gen wie Bus­ver­kehr, Feu­er­wehr, LKW- und Pkw-Verkehr. Dies hin­ter­ließ sicht­bare
Spu­ren. Dama­li­gen For­de­run­gen der Anlie­ger nach Sanie­rungs­maß­nah­men wurde mit dem
Hin­weis auf ver­kehr­li­che Neu­re­ge­lun­gen begeg­net. Dies ist auch aus Sicht von Bünd­nis 90/DIE
GRÜNEN nach­voll­zieh­bar. Aber: Wäre die Straße damals saniert wor­den, hätte

  1. mög­li­cher­weise auf eine Grund­sa­nie­rung ver­zich­tet wer­den können,
  2. wären die Anlie­ger­bei­träge nicht auf der Basis einer über­wie­gend selbst genutz­ten
    Straße, wie nun der Fall, zustande gekommen.

Inso­fern ist die jet­zige Fest­le­gung von Bei­trä­gen frag­wür­dig, mög­li­cher­weise auch aus einer
recht­li­chen Per­spek­tive bedenklich.

Wir hal­ten des­halb die Redu­zie­rung von Bei­trä­gen auf der Basis der Beschluss­vor­schläge für
nach­voll­zieh­bar und notwendig.

Verfasst am 21.01.2009 um 10:14 Uhr mit den Stichworten , , .